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2005 - Methoden z. naturschutzfachl. Konkretisierung der "Guten fachlichen Praxis" i.d. LW

 

Bibliothek 2025
Verfasser Plachter, Prof. Harald; Stachow, Ulrich; Werner, Armin
Titel Methoden zur naturschutzfachlichen Konkretisierung der "Guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft
Umfang 178 S. + Anhang 137 S.
Reihe Forschungsprojekt
Hochschule Universität Marburg Fachgebiet Naturschutz
Studiengang
Lehrstuhl/Betreuer
Jahr 2005
Zielsetzung
  • Vorschläge für Methoden entwickeln, wie die „Gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft gem. §5 BNatSchGNeuregG regional bzw. lokal differenziert und spezifiziert werden kann
  • Schwierigkeiten identifizieren, die der Präzisierung entgegenstehen
  • Vorschläge für die Implementierung der „Guten fachlichen Praxis“, einschließlich ihrer Kontrolle vorlegen
Inhalt
  • Einführung
  • Landwirtschaft und Naturschutz: ein komplexes Problem
  •  Derzeitige Landwirtschaft in Mitteleuropa
  • Generelle Naturschutzstrategien
  • Der Begriff der „Guten fachlichen Praxis“
  • Landwirtschaftliche Maßnahmen und umweltrelevante Wirkungen
  • Methoden zur Präzisierung der „Guten fachlichen Praxis“
  • Präzisierung der Ziele: Das Konzept der Umweltqualitätsziele
  • Regionalisierung der Ziele: Landschaftliche Eigenart und Leitbilder
  • Zusammenführung der methodischen Bausteine zur Präzisierung der GfP
  • Kontrolle der Einhaltung der GfP
  • Proberäume
  • Ergebnisse und kritische Wertung
  • Allgemeine Empfehlungen für die Präzisierung der GfP
  • Weitere Schritte zur Implementierung der GfP
Ergebnisse
  • In der Qualitätsziel-Datenbank wurde für ein bestimmtes Ziel generell zwischen „Grundleistungen“ (GfP, honorierungsfrei) und „Zusatzleistungen (mit Honorierung; 2. Säule EU, Vertragsnaturschutz etc) unterschieden
  • Schlüssel für die Entscheidung bei der Grenzziehung zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen waren „Verhältnismäßigkeit“ und Zumutbarkeit“
  • Qualitätsziele und –standards wurden primär an Standort- bzw. Lebensraumfaktoren orientiert. Weiterhin wurde für jedes Ziel „zielführende Maßnahmen“ zur Erhöhnung der Nachvollziehbarkeit beschrieben
  • Qualitätsstandards sind anhand eindeutiger Verfahrensabläufe definiert, die sich über Jahrzehnte bewährt haben und juristisch anerkannt werden
  • Es sind 60 Qualitätsziele beschrieben. Ein erheblicher Teil entfällt auf die Sondernutzungen (Dauerkulturen, Fischzucht durch bäuerliche Landwirtschaft, bäuerlichen Privatwald) und Ziele auf der Ebene des Landschaftsausschittes. Für die „normale“ landwirtschaftliche Bodennutzung (Äcker, Grünland) sind ca. 25 Qualitätsziele definiert worden.
  • Instrument Ökopunktekonto als geeignetes Instrument auf betrieblicher als auch auf kommunaler Ebene.
  • Zertifizierungsverfahren zur Kontrolle der Einhaltung der GfP durch staatlich betraute, freiberufliche Gutachter.
  • Förderung von Zusatzleistungen nur für solche Betriebe, die eine vollständige Einhaltung der GfP nachgewiesen haben
  • Übergangsfristen gewähren Straffreiheit bei Verstößen während betrieblicher Umstellungen
  • Zur Implementierung der GfP erforderlich: ein räumlicher und inhaltlicher Differenzierungsgrad untergesetzliche Ausführungsbestimmungen effiziente Kontrolle und/oder Zertifizierung durch Anpassung der EU Förderpolitik die Anforderungen der GfP harmonisch in das Gesamtspektrum von Umweltleistung der Landwirtschaft einfügen

 

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