Biosphärenreservat Rhön
Winter Atmosphäre
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Seite 2 - Bayerische Verwaltungsstelle

 

UNESCO-Biosphärenreservat Rhön
Mittelfristige Ausrichtung der Arbeit der Bayerischen Verwaltungsstelle

Aufgaben und Funktionen

Nach Art. 5 des Verwaltungsabkommens über die Einrichtung, Entwicklung und Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön zwischen den Ländern Bayern, Hessen und Thüringen haben die Verwaltungsstellen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Ausgestaltung und Umsetzung des Programms der UNESCO \"Der Mensch und die Biosphäre\" (MAB) für das Biosphärenreservat.

  • Koordinierung und Mitwirkung
    - bei der Konkretisierung und Umsetzung des Rahmenkonzepts;
    - bei Maßnahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, der Umwelterziehung sowie zur Förderung des Umweltbewusstseins;
    - bei landschaftspflegerischen Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung naturnaher, vernetzter Lebensräume sowie zur Pflege und zur Bewirtschaftung von Grundstücken;
    - bei der Entwicklung und Förderung dauerhaft umweltgerechter Nutzungsweisen;
    - bei Planungen und Maßnahmen für eine umweltgerechte Regionalentwicklung im Sinne des Ziels von Artikel 1.

  • Durchführung und Betreuung von Forschungsvorhaben, der Ökologischen Umweltbeobachtung sowie Aufbau und Betrieb eines geographischen Informationssystems.

(3) Die gesetzlichen Zuständigkeiten anderer Stellen sowie die besonderen Zuständigkeiten und Aufgaben der thüringischen Biosphärenreservatsverwaltung, die sich aus der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Rhön vom 12. September 1990 (GBl. SDR Nr. 1476, ber. GVBl 1996 S. 295), geändert durch Art. 1 Satz 1 des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 (BGBl II S. 885 - 1242), ergeben, bleiben unberührt.

Der Abschluß des Verwaltungsabkommens und die Durchführung der ersten periodischen Überprüfung des Biosphärenreservats bilden den geeigneten Zeitpunkt zur Neupositionierung der Bayerischen Verwaltungsstelle.
Zudem hat die Meinungsumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Biosphärenreservat Rhön ergeben, dass die Rhöner Bevölkerung nur sehr unklare Vorstellungen von den Aufgaben der Verwaltungsstelle hat.

Grundlage für Schutz, Pflege und nachhaltige Entwicklung des Biosphärenreservates Rhön bildet das gleichnamige Rahmenkonzept (GREBE et. Al. 1995).

Die Leitbilder und Ziele wurden zusammen mit den gesellschaftlichen Gruppen aus der Region erarbeitet und können nur gemeinsam mit einer Vielzahl von Partnern umgesetzt werden.

Es sind dies
- Landkreise und Kommunen
- Fachbehörden und andere öffentliche und private Einrichtungen
- Vereine und Verbände zusammen mit anderweitig ehrenamtlich Tätigen
- Privatwirtschaft.

Jeder dieser Partner ist aufgerufen jeweils in seiner Zuständigkeit und Fachkompetenz und im jeweiligen Handlungsfeld die Ziele des Biosphärenreservates zu unterstützen und aktiv umzusetzen.

Die Bayerische Verwaltungsstelle Biosphärenreservat Rhön kann dabei je nach Projekt oder Themenbereich eine oder mehrere der folgenden Funktionen einnehmen:

  • Anstoß der Entwicklung

    Die Verwaltungsstelle greift eigenständig Chancen, Probleme und Defizite in der Entwicklung des Biosphärenreservats Rhön auf und stellt sie aktiv öffentlich und/oder intern zur Diskussion. Sie bringt aus dem nationalen und internationalen Kontext des Netzwerks der Biosphärenreservate neue Ideen und best practices ein und akquiriert aktiv Umsetzer aus der Rhöner Bevölkerung.

  • Moderator der Entwicklung

    Sie fungiert als Informationsdrehscheibe für alle am Entwicklungsprozess Beteiligten, soweit sie selbst Zugang zu den relevanten Informationen hat. Auf ausdrücklichen Wunsch aller an einem Projekt Beteiligten kann die Verwaltungsstelle Schiedsrichterfunktion oder ggf. Mediatorenfunktion in Konfliktsituationen übernehmen.

  • Koordinator der Entwicklung

    Diese Kompetenz setzt klar definierte Felder der Koordinationszuständigkeit, die allen Akteuren bekannt bzw. von allen Akteuren anerkannt sind, voraus. In den Fällen, in denen die Verwaltungsstelle von den am Projekt beteiligten Akteuren eine Koordinierungsfunktion übertragen bekommt, ist sie auf Informationen Dritter angewiesen. Sie erhält von den Projektbeteiligten diese nötigen Informationen. Sie klärt die Aufgabenverteilung und entwickelt aus Arbeitsergebnissen selbstständig Entscheidungsvorschläge oder ist gleichberechtigt an diesem Prozess beteiligt. Mit der Koordinationsfunktion wird der Verwaltungsstelle die Pflicht zur Überprüfung der Zielerfüllung für das jeweilige Projekt von den Beteiligten übertragen. Dies betrifft z.B. Aufbau von strategischen Allianzen mit allen relevanten Fachbehörden, mit nicht behördlichen Partnern wie Touristinformationen. Im Rahmen der Neuauflage des Rahmenkonzepts ist dazu die Benennung zuständiger Verantwortlicher durch Gebietskörperschaften, Fachbehörden und Organisationen für die Umsetzung erforderlich, mit denen schriftlich die Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung definiert werden können.

  • Motor der Entwicklung

    Dies beinhaltet ausdrücklich die Möglichkeit Verbesserungsvorschläge auch bei anderen Zuständigkeiten einzubringen, wobei die nominell zuständige Organisation oder die Betroffenen immer erster Ansprechpartner von Aktivitäten der Verwaltungsstelle sein müssen. Es impliziert aktives und öffentliches Wirken, die Initiierung und das verantwortliche Management von Projekten, die Forschung mit eigenen Mitteln und auf eigene Initiative, die aktive Forschungsakquise auf allen BR-relevanten Feldern.
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Aktuelle Termine

01.02.2012 bis 27.02.2012 - 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ausstellung im Groenhoff-Haus auf der Wasserkuppe

11.02.2012 bis 12.02.2012 - 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Einführungsseminar Klangmassage nach Peter Hess

12.02.2012 - 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Krenzers Apfelweinverführung

17.02.2012 - 17:00 Uhr

"Fasten – Wandern – Entspannen"

Besonderes