Seite 2 - Bayerische Verwaltungsstelle
UNESCO-Biosphärenreservat Rhön
Mittelfristige Ausrichtung der Arbeit der Bayerischen Verwaltungsstelle
Aufgaben und Funktionen
Nach Art. 5 des Verwaltungsabkommens über die Einrichtung,
Entwicklung und Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön zwischen
den Ländern Bayern, Hessen und Thüringen haben die Verwaltungsstellen
insbesondere folgende Aufgaben:
- Ausgestaltung und Umsetzung des Programms der UNESCO \"Der Mensch und die Biosphäre\" (MAB) für das Biosphärenreservat.
- Koordinierung und Mitwirkung
- bei der Konkretisierung und Umsetzung des Rahmenkonzepts;
- bei Maßnahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, der Umwelterziehung sowie zur Förderung des Umweltbewusstseins;
- bei landschaftspflegerischen Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung
naturnaher, vernetzter Lebensräume sowie zur Pflege und zur
Bewirtschaftung von Grundstücken;
- bei der Entwicklung und Förderung dauerhaft umweltgerechter Nutzungsweisen;
- bei Planungen und Maßnahmen für eine umweltgerechte Regionalentwicklung im Sinne des Ziels von Artikel 1.
- Durchführung und Betreuung von Forschungsvorhaben, der
Ökologischen Umweltbeobachtung sowie Aufbau und Betrieb eines
geographischen Informationssystems.
(3) Die gesetzlichen Zuständigkeiten anderer Stellen sowie die
besonderen Zuständigkeiten und Aufgaben der thüringischen
Biosphärenreservatsverwaltung, die sich aus der Verordnung über die
Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet
von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat
Rhön vom 12. September 1990 (GBl. SDR Nr. 1476, ber. GVBl 1996 S. 295),
geändert durch Art. 1 Satz 1 des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.
September 1990 (BGBl II S. 885 - 1242), ergeben, bleiben unberührt.
Der Abschluß des Verwaltungsabkommens und die Durchführung der
ersten periodischen Überprüfung des Biosphärenreservats bilden den
geeigneten Zeitpunkt zur Neupositionierung der Bayerischen
Verwaltungsstelle.
Zudem hat die Meinungsumfrage des Instituts für
Demoskopie Allensbach im Biosphärenreservat Rhön ergeben, dass die
Rhöner Bevölkerung nur sehr unklare Vorstellungen von den Aufgaben der
Verwaltungsstelle hat.
Grundlage für Schutz, Pflege und
nachhaltige Entwicklung des Biosphärenreservates Rhön bildet das
gleichnamige Rahmenkonzept (GREBE et. Al. 1995).
Die Leitbilder
und Ziele wurden zusammen mit den gesellschaftlichen Gruppen aus der
Region erarbeitet und können nur gemeinsam mit einer Vielzahl von
Partnern umgesetzt werden.
Es sind dies
- Landkreise und Kommunen
- Fachbehörden und andere öffentliche und private Einrichtungen
- Vereine und Verbände zusammen mit anderweitig ehrenamtlich Tätigen
- Privatwirtschaft.
Jeder dieser Partner ist aufgerufen jeweils in seiner Zuständigkeit
und Fachkompetenz und im jeweiligen Handlungsfeld die Ziele des
Biosphärenreservates zu unterstützen und aktiv umzusetzen.
Die Bayerische Verwaltungsstelle Biosphärenreservat Rhön kann
dabei je nach Projekt oder Themenbereich eine oder mehrere der
folgenden Funktionen einnehmen:
- Anstoß der Entwicklung
Die Verwaltungsstelle greift
eigenständig Chancen, Probleme und Defizite in der Entwicklung des
Biosphärenreservats Rhön auf und stellt sie aktiv öffentlich und/oder
intern zur Diskussion. Sie bringt aus dem nationalen und
internationalen Kontext des Netzwerks der Biosphärenreservate neue
Ideen und best practices ein und akquiriert aktiv Umsetzer aus der
Rhöner Bevölkerung.
- Moderator der Entwicklung
Sie fungiert als
Informationsdrehscheibe für alle am Entwicklungsprozess Beteiligten,
soweit sie selbst Zugang zu den relevanten Informationen hat. Auf
ausdrücklichen Wunsch aller an einem Projekt Beteiligten kann die
Verwaltungsstelle Schiedsrichterfunktion oder ggf. Mediatorenfunktion
in Konfliktsituationen übernehmen.
- Koordinator der Entwicklung
Diese Kompetenz setzt
klar definierte Felder der Koordinationszuständigkeit, die allen
Akteuren bekannt bzw. von allen Akteuren anerkannt sind, voraus. In den
Fällen, in denen die Verwaltungsstelle von den am Projekt beteiligten
Akteuren eine Koordinierungsfunktion übertragen bekommt, ist sie auf
Informationen Dritter angewiesen. Sie erhält von den Projektbeteiligten
diese nötigen Informationen. Sie klärt die Aufgabenverteilung und
entwickelt aus Arbeitsergebnissen selbstständig Entscheidungsvorschläge
oder ist gleichberechtigt an diesem Prozess beteiligt. Mit der
Koordinationsfunktion wird der Verwaltungsstelle die Pflicht zur
Überprüfung der Zielerfüllung für das jeweilige Projekt von den
Beteiligten übertragen. Dies betrifft z.B. Aufbau von strategischen
Allianzen mit allen relevanten Fachbehörden, mit nicht behördlichen
Partnern wie Touristinformationen. Im Rahmen der Neuauflage des
Rahmenkonzepts ist dazu die Benennung zuständiger Verantwortlicher
durch Gebietskörperschaften, Fachbehörden und Organisationen für die
Umsetzung erforderlich, mit denen schriftlich die Verantwortlichkeiten
bei der Umsetzung definiert werden können.
- Motor der Entwicklung
Dies beinhaltet ausdrücklich
die Möglichkeit Verbesserungsvorschläge auch bei anderen
Zuständigkeiten einzubringen, wobei die nominell zuständige
Organisation oder die Betroffenen immer erster Ansprechpartner von
Aktivitäten der Verwaltungsstelle sein müssen. Es impliziert aktives
und öffentliches Wirken, die Initiierung und das verantwortliche
Management von Projekten, die Forschung mit eigenen Mitteln und auf
eigene Initiative, die aktive Forschungsakquise auf allen BR-relevanten
Feldern.