B3.2 Wirtschaftliche Optionen der Landwirtschaft
Hintergrund
Aufgrund der naturräumlichen Voraussetzungen liegt
die Rhön mit erheblichen Flächenanteilen insbesondere in den höheren Lagen im
landwirtschaftlichen „Grenzertragsgebiet“. Das bedeutet, neben den Erträgen aus
der Erzeugung konventioneller Lebensmittel sind die meisten Rhöner Landwirte darauf
angewiesen, dass ihnen zusätzliche insbesondere ökologische Leistungen oder auch
die Produktion besonders hochwertiger Lebensmittel entlohnt werden.
Die Inanspruchnahme spezifischer Fördermittel oder die Umstellung auf eine ökologische
Bewirtschaftung ist wichtige wirtschaftliche Säule der Landwirtschaft im Biosphärenreservat.
Die Förderung des Ökolandbaus liegt im besonderen Interesse des Biosphärenreservats.
Landwirte in der Rhön auf
Fördermittel angewiesen
Datenlage und Informationen
Angaben zum Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) liegen in Bayern gesammelt bei der Landwirtschaftsverwaltung.
Die Datenhaltung zum VNP ist 2005 von der Naturschutzverwaltung an die Landwirtschaftsverwaltung
übergegangen.
In Hessen werden die Förderanträge von den Landwirten bei den Landratsämtern eingereicht.
Dementsprechend sind die Daten dort auch verfügbar.
In Thüringen liegen die Daten zum KULAP bei der Zahlstelle beim Thüringer Landesverwaltungsamt
(TLVwA) in Form der Agrardatenbank vor. Informationen zur Inanspruchnahme des
NALAP („Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege) werden
ebenfalls beim TLVwA in Form von Excel-Tabellen monatlich aktualisiert.
Die Inhalte der Agrarumweltprogramme (KULAP und HEKUL bzw. HIAP) und die Förderkulissen sind
in den Ländern nicht einheitlich, eine Vergleichbarkeit ist daher nur sehr eingeschränkt
möglich.
Datenhalter:
BY: BayStMLF
HE: Landratsämter
TH: TLVwA
Datenquelle:
Förderanträge
räumlich: alle antragstellenden Betriebe
zeitlich: jährliche Daten
Datenlücken:
keine
Fördermittel
Die Flächenförderung ist für alle Landwirtschaftsbetriebe
in der Rhön die Existenzgrundlage. Sie setzt sich derzeit aus den folgende Komponenten
zusammen:
- EU-Ausgleichsregelung für Ackerland und Grünland seit 2005,
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (das so genannte Bergbauernprogramm),
- die Agrarumweltprogramme der Länder,
- die Vertragsnaturschutzprogramme der Länder.
Die beiden erstgenannten Komponenten zielen primär auf die Aufrechterhaltung einer
flächenhaften landwirtschaftlichen Nutzung, während die beiden letztgenannten
gezielt eine umweltgerechte
Landwirtschaft unterstützen
sollen.
Mit der 2003 beschlossenen
EU-Agrarreform wurde der Übergang von der Produktestützung zur flächenbezogenen
Direktzahlung eingeleitet, d.h. die Prämien werden von der Produktion abgekoppelt.
Die Landwirte erhalten künftig staatliche Unterstützung für die
Flächen, die sie bewirtschaften, und die ökologischen Leistungen, die
sie erbringen.
Mit dem 2004 verabschiedeten deutschen Agrarreformgesetz wurden
die Details der deutschen Umsetzung der EU-Agrarreform festgeschrieben. Am 1.1.2005
startete die Umsetzung. Über verschiedene Anpassungsschritte wird bis 2013 die
vollständige Umsetzung der Reform realisiert sein. Dann wird es für alle
Landwirte in jedem Bundesland eine einheitliche Flächenprämie geben, unabhängig
davon, was sie auf ihren Flächen anbauen.
EU Agrarreform - Förderung
für alle Betriebe und Flächen ...
... vollständige Umsetzung bis 2013
Die Gewährung von Direktzahlungen ist an die
Einhaltung diverser Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit
sowie Tiergesundheit und Tierschutz gebunden („Cross Compliance“). Im Einzelnen
handelt es sich um Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen
in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand und zur Erhaltung
von Dauergrünland, um ein Beseitigungsverbot für Landschaftselemente
wie Hecken, Baumreihen, Feldgehölze und Feuchtgebiete mit einer definierten
Größe sowie um ein generelles Umbruchverbot für Grünland
mit Schutzstatus.
Die Auswirkungen der Agrarreform für das Biosphärenreservat
lassen sich in vielen Details heute noch nicht abschätzen. Klar ist nur, dass
aufgrund der Umstellung auf die Flächenprämie die flächendeckende Landnutzung
auch im Biosphärenreservat aufrecht erhalten bleibt.
Folgen für das Biosphärenreservat
noch nicht im Einzelnen absehbar
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
ist eine landwirtschaftliche Förderung, die entscheidenden Einfluss auf die Aufrechterhaltung
einer flächendeckenden Landbewirtschaftung ausübt, indem Standortnachteile mit
einer entsprechenden Ausgleichszulage kompensiert werden sollen. Sie wurde aus
dem EU-Bergbauernprogramm heraus entwickelt und auf andere benachteiligte Gebiete
(Grenzertragsstandorte) ausgeweitet. In Deutschland wird die Ausgleichszulage
als Landesrichtlinie umgesetzt.
Förderung einer flächendeckenden
Landwirtschaft:
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Die Förderkulisse umspannt derzeit das gesamte Biosphärenreservat,
so dass alle landwirtschaftlichen Betriebe grundsätzlich förderfähig sind. In
den vergangenen Jahren haben sich allerdings mehrfach die Grundlagen der Beihilfezahlungen
verändert. Ende dieses Jahrzehnts steht eine von der EU vorgegebene, generelle
Überarbeitung der Gebietskulisse in Deutschland an.
Biosphärenreservat Rhön vollständig
innerhalb der Förderkulisse
Die
Kulturlandschaftsprogramme
der Länder dienen dem Ziel, landwirtschaftliche Produktionsverfahren zu fördern,
die auf den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie die Erhaltung des ländlichen
Lebensraums ausgerichtet sind. Hierzu gehören:
- das Hessisches Kulturlandschaftsprogramm HEKUL bzw. das neue HIAP (Hessische Integriertes
Agrarumweltprogramm),
- das bayerisches Kulturlandschaftsprogramm KULAP und das
- das thüringische Kulturlandschaftsprogramm KULAP.
Die Programme vereinigen jeweils mehrere Programmteile und sind
bezüglich ihrer Detailregelungen nur sehr eingeschränkt miteinander vergleichbar.
Alle Kulturlandschaftsprogramme genießen - nicht zuletzt aufgrund der intensiven
Propagierung durch die Biosphärenreservatsverwaltungen - eine breite Anwendung
im Biosphärenreservat.
1. Säule der Förderung einer
umweltgerechten Landwirtschaft:
Kulturlandschafts-
programme der Länder
umfangreiche Inanspruchnahme im Biosphärenreservat
Das bayerische KULAP - Teil
A fördert extensive Bewirtschaftungsweisen und honoriert landschaftspflegerische
Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft.
Zu den KULAP-Maßnahmen gehört auch die ökologische Landbewirtschaftung (s.u.).
Für die Fortsetzung des KULAP in der Förderperiode ab dem Jahre
2007 ergaben sich weitreichende Programmänderungen. Insbesondere der Programmteil
Grünlandextensivierung wurde neue strukturiert und die Förderung erheblich gekürzt.
Es zeichnet sich ab, dass der Programmteil nunmehr nur noch von den extensiven
Viehhaltern in Anspruch genommen wird, da die Fördersätze für die viehintensiveren
Betriebe zu gering bemessen sind. Auch die Förderungen für den Ökolandbau wurden
gekürzt.
KULAP Bayern: Umstrukturierungen und finanzielle Kürzungen
für die neue Förderperiode ab 2007
Förderungen für den Ökolandbau in Bayern:
Kap. B3.2
Programmbestandteil von HEKUL war zum einen die gesamtbetriebliche
Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise (s.u.). Zum anderen beinhaltete
HEKUL bis Ende 2006 den Programmteil Grünlandextensivierung. Die Voraussetzungen
für die Teilnahme am Grünlandprogramm waren ein Viehbestand von weniger als 1,4
Großvieheinheiten (GV) / ha und die Begrenzung der mineralischen Stickstoffdüngung
auf max. 60 kg / ha. Hieran beteiligten sich auch zahlreiche, insbesondere kleinere
Grünlandbetriebe, die auch die Anforderungen an eine gesamtbetriebliche Bewirtschaftung nach den Kriterien des ökologischen Landbaus erfüllt hätten,
die aber aus förderungstechnischen Gründen die Beteiligung an der Grünlandextensivierung
bevorzugt haben. Bis zum Jahre 2009 werden die letzten Grünlandextensivierungsverträge
auslaufen.
Mit Inkraftreten der ELER-VO gilt in Hessen das Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm
mit den Bestandteilen „ökologisches Anbauverfahren“ und „Standortangepasste Grünlandextensivierung“.
Beim Verfahren Grünlandextensivierung werden hochwertige Einzelflächen in bestimmten
Kulissen, z. B. in FFH Gebieten, berücksichtigt. Im Gegensatz zur HEKUL Grünlandextensivierung
wird auf Düngung insgesamt verzichtet. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach
dem Grad der Verpflichtung und beträgt zwischen 90 und 300 € / ha. Bestandteil
des HIAP sind auch der Anbau von Zwischenfrüchten und die Anlage von Blüh- und
Schonstreifen. Beide Maßnahmen spielen in der Rhön eine untergeordnete Rolle.
HEKUL Hessen: Antragstellung
für Programmteil Grünlandextensivierung letztmalig 2006 – wird
ersetzt durch HIAP
Förderungen für den Ökolandbau in Hessen:
Kap. B3.2
In Thüringen
wird den Landwirten seit Frühjahr 1993 das Programm zur Förderung umweltgerechter
Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege
(KULAP) angeboten. Das thüringische KULAP umfasst drei Programmteile: die Einführung
oder Beibehaltung umweltgerechter Produktionsverfahren im gesamten Betrieb oder
im Ackerbau und bei Dauerkulturen (Teil A), die Einführung oder Beibehaltung einer
extensiven Grünlandbewirtschaftung (Teil B) und Maßnahmen der Landschaftspflege
und des Naturschutzes sowie die Zucht bedrohter Nutztierrassen (Teil C).
Das KULAP wurde von Anfang an in ungewöhnlich starkem Umfang von den Landwirten
in Anspruch genommen. In der thüringischen Rhön unterliegen 83 % des Ackerlands
einer mehr als zehnjährigen Bewirtschaftung nach den Regeln des ökologischen Landbaus
bzw. des kontrolliert-integrierten Ackerbaus. Beide Maßnahmen sind im gesamten
Betrieb bzw. Betriebszweig anzuwenden. Das Grünland wird seit Anfang der 1990er
Jahre mit 98,4 % nahezu flächendeckend äußerst extensiv bzw. naturschutzkonform
bewirtschaftet. Grünlandextensivierung erfolgt auf zwei Drittel der Fläche und
auf einem weiteren Drittel findet bereits langjährig eine gezielte Weide- bzw.
Wiesenbiotoppflege statt (s. Tab. 13).
Ein Vergleich mit der Inanspruchnahme von KULAP-Maßnahmen vor
10 Jahren (Wirtschaftsjahr 1994 / 1995) ist nicht möglich, da damals noch eine
Kombination von Extensivierungs- und Naturschutzmaßnahmen auf einer Fläche möglich
waren.
Tab. 13: Inanspruchnahme des KULAP (ha) im Biosphärenreservat
Rhön – Thüringen
|
KULAP-Programmteil
|
Acker- und Grünlandfläche gesamt (ha)
|
Inanspruchnahme
2004 / 2005 (ha)
|
Anteil
|
|
A
|
Ackerbauextensivierung
(Ökolandbau / kontrolliert-integrierter Ackerbau)
|
9.808
|
8.142
|
83,0 %
|
|
B
|
Grünlandextensivierung
(Weide, Spätschnitt, Ackerlandumwandlung in Grünland)
|
18.802
|
12.460
|
66,3 %
|
|
C
|
Naturschutzkonforme Grünland-Biotoppflege
(Weide-, Wiesenbiotope, Streuobstwiesen)
|
6.040
|
32,1 %
|
KULAP Thüringen: umfangreiche
Inanspruchnahme und gute Perspektiven
In Thüringen
erstreckt sich der aktuelle Verpflichtungszeitraum für den weitaus überwiegenden
Förderflächenanteil bis ins Wirtschaftsjahr 2007 / 2008. Für die sich daran anschließende
Förderperiode bis 2013 ist mit dem KULAP 2007 ein Förderprogramm erarbeitet, das
dem standort- und situationsangepassten Handlungsbedarf in Thüringen sehr detailliert
entspricht. Die vorgesehenen Beihilfen sind anhand belastbarer Verfahrenskostenkalkulationen
hergeleitet worden und damit anspruchsgerecht gestaltet. Vorbehaltlich der Zustimmung
durch die EU steht den Thüringer Landwirten auch künftig ein anspruchsvolles KULAP
zur Verfügung.
Als zweite Säule der Flächenförderung
wird von den Ländern im Rahmen der Vertragsnaturschutzprogramme die finanzielle
Unterstützung bei der Bewirtschaftung und Pflege naturschutzfachlich hochwertiger
Flächen angeboten. Vertragsnaturschutzprogramme sind:
- das Hessischen Landschaftspflegeprogramm HELP,
- das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm VNP und
- in Thüringen das NALAP.
Das bayerische VNP soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts sichern und verbessern sowie die Lebensräume und Lebensgemeinschaften
der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Der Erschwernisausgleich dient
aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege der Beibehaltung der bisherigen
land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Feuchtflächen. Im Jahre 2005
wurden im bayerischen Teil des Biosphärenreservats rund 2.500 ha nach dem VNP
gefördert. Dabei handelte es sich überwiegend um Grünland (2.460 ha Wiesen und
Weiden) sowie um 32 ha Streuobst- und 10 ha Ackerflächen. Bezogen auf die landwirtschaftlich
genutzte Fläche im Jahre 2003 entsprechen die VNP-Flächen einem Anteil von 12,2 %.
Ergänzt wird das VNP durch die Förderung gemäß Landschaftspflegerichtlinien
(Landschaftspflegemaßnahmen) und die Förderungen durch den Bayerischen Naturschutzfond.
Das VNP ist in Bayern seit 2005 auch für den Wald wirksam.
VNP (Bayern): 2005 wurden
im bayerischen Teil des Biosphärenreservats rund 2.500 ha, d.h. ca. 12 %
der landwirtschaftlich genutzten Fläche, gefördert.
VNP im Wald:
Kap. B4.2
HELP wurde von der Naturschutzverwaltung innerhalb
von Naturschutzgebieten und durch die Kreisverwaltungen angeboten. HEKUL und HELP
sollten sich ergänzen und konnten daher nicht auf denselben Flächen durchgeführt
werden. Schwerpunkte der HELP Förderung sind inzwischen Flächen innerhalb der
FFH-Kulisse. Die Hektar-Sätze variieren in Abhängigkeit von den zu erfüllenden
Auflagen und den dafür erforderlichen Aufwendungen.
Maßnahmenschwerpunkte sind die naturschutzgerechte
Extensivierung von Acker- und vor allem Grünlandstandorten, die Pflege von Saumbiotopen
sowie die Offenhaltung aufgegebener, ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen
beispielsweise durch Beweidung. Das Programm beinhaltet vertragliche Vereinbarungen
mit privaten Flächeneigentümern bzw. Nutzungsberechtigten. In Naturschutzgebieten
wird durch die Forstverwaltung ein ähnliches Programm angeboten.
Im Jahr 2003 waren 1.763 ha landwirtschaftliche Fläche im HELP vertraglich gebunden,
das entspricht 4,1 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche. Mehr als der
dreifache Flächenumfang war als Ökobetrieb dem HEKUL verpflichtet. Ein Großteil
der Flächen wird ab 2007 im Rahmen des HIAP – Angepasste Grünlandextensivierung
weiter
gefördert.
HELP (Hessen): in 2003 4,1 %
der landwirtschaftlichen Fläche im Vertragsnaturschutz-
programm gebunden
VNP im Wald:
Kap. B4.2
Die „Förderung von Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (NALAP) gibt es in Thüringen seit Ende
1992.
In den letzten Jahren wurde die
Richtlinie evaluiert, aktualisiert und letztlich am 1. Januar 2005 neu gefasst.
Das neue NALAP wird als Landes- oder Kreisvertrag angeboten, wobei vorzugsweise
besonders geschützte Biotope gepflegt, entwickelt oder wiederhergestellt werden.
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen
und privaten Rechts. Landwirtschaftliche Unternehmen sind nach der neuen Richtlinie
von der Förderung ausgeschlossen. Für einen großen Teil der Flächen erfolgte daher
eine Umsteuerung ins KULAP Teil C (Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes).
Im Jahr 2005 waren im Biosphärenreservat
nur noch 94 ha im NALAP vertraglich gebunden (76 Verträge), während es im Jahr
2000 noch 594 ha (193 Verträge) waren. Das entspricht 2 % der landwirtschaftlichen
Nutzfläche im thüringischen Teil des Biosphärenreservats.
Von den 94 ha im Jahr 2005 sind ca. 42 % Kalkmagerrasen, 34 % Feuchtflächen und 14 % Streuobst.
Offenland-Förderschwerpunkte in Thüringen liegen bei der Erhaltung der bedeutenden
Kalkmagerrasen. Noch im Jahr 2000 waren rund 60 % der vertraglich gebundenen
Fläche Kalkmagerrasen, auf denen Pflegemaßnahmen stattfanden. Mit der Umsetzung
des Naturschutzgroßprojekts „Thüringer Rhönhutungen“ werden auf mehr als 13.000
ha Projektgebiet Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der überregional bedeutsamen
Kalkmagerrasen der thüringischen Vorderrhön durchgeführt.
Auch zur Sicherung der Amphibienwanderungen an Straßen wird
über das NALAP-Programm eine Förderung angeboten. 1.750 m Schutzzaun wurden im
Jahr 2000 noch auf- und abgebaut. Im Jahr 2005 waren es 1.150 m. Die Betreuung
der Amphibienschutzzäune erfolgt dabei zum überwiegenden Teil durch Schulklassen.
NALAP (Thüringen): Landwirtschaftliche
Unternehmen sind inzwischen von der Förderung ausgeschlossen.
KULAP Thüringen:
s.o.
„Thüringer Rhönhutungen“:
s.u.
Staatliche Flächenbeihilfen - Gemeinschaftsweide Steinkopf in Hessen
Ein Beispiel
Für die Gemeinschaftsweide Steinkopf
mit einer Flächenausdehnung von 106 ha im hessischen Teil des Biosphärenreservats
werden nachfolgend die staatlichen Flächenbeihilfen 2006 errechnet. Der Pächter
der Fläche ist eine Weidegemeinschaft, bestehend aus 11 Landwirten mit unterschiedlich
großen Pachtanteilen. Der Pachtzins beträgt 100 € / ha (davon 80 € für den Weidewart).
Ab 2007 wird die Fläche insgesamt durch HIAP – Ökovariante gefördert.
Die Berechnung (s. Tab. 14) macht deutlich, dass
der bei den Bewirtschaftern nach Abzug des Pachtentgelts verbleibende Betrag keinesfalls
ausreichend ist, um langfristig die Sicherung dieser aus naturschutzfachlicher
Sicht hochwertigen Fläche durch ökologische Wirtschaftsweise sicherstellen
zu können.
Tab. 14: Umfang staatlicher Flächenbeihilfe für eine Gemeinschaftsweide – ein Beispiel
|
Art der
Beihilfe
|
geförderte
Fläche
|
Betrag
(in €)
|
Kommentar
|
|
Grünland-
prämie
|
86,8 ha
|
9.447
|
Teilweise werden Prämienansprüche bereits nicht mehr auf die
Neupächter übertragen. Bei einer Grundprämie von 61 € und den betriebsindividuell
zugeteilten Ansprüchen auf Grünlandprämie ergibt sich ein durchschnittlicher Satz
von 89 € / ha Weidefläche.
|
|
Ausgleichs-
regelung für benachteiligte Gebiete (AGZ)
|
54,7 ha
|
4.633
|
Drei der teilnehmenden Betriebe überschreiten aufgrund ihrer
Flächenausstattung den Maximalbetrag von 9.000 € / Betrieb und erhalten somit
für diese Flächen keine Ausgleichszulage.
|
|
HEKUL -
Variante
Ökolandbau -
|
22,1 ha
|
4.193
|
Zwei Betriebe sind Altpächter mit in 2006 noch bestehenden
HEKUL-Verträgen. Bei der Restfläche handelt es sich um Betriebserweiterungen,
für die keine Ökoprämie gezahlt wird.
|
|
Summe
|
|
18.273
|
= durchschnittlichen Satz von 172 € / ha
|
Ökobetriebe und ökologisch bewirtschaftete Fläche
Der ökologische Landbau verursacht im Allgemeinen
geringere Umweltbeeinträchtigungen im Vergleich zu einer konventionellen Landwirtschaft
insbesondere durch den Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, geringere
Nährstoffverluste und den besseren Schutz der Böden vor Erosion und Verdichtung.
Mit den geringeren Stoffeinträgen sind geringere Beeinträchtigungen der wildlebenden
Tier- und Pflanzenarten sowie von deren Lebensräumen verbunden. Häufig unterstützt
die Haltung einheimischer Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten die Rassen- und
Sortenvielfalt. Darüber hinaus bestehen im ökologischen Landbau Regeln für eine
artgerechte Tierhaltung, die in ihrem Anspruch über die der konventionellen Tierhaltung
hinausgehen. Die Förderung des ökologischen Landbaus liegt daher im besonderen
Interesse des Biosphärenreservats.
Ökolandbau im besonderen
Interesse des Biosphären-
reservats
Der ökologische
Landbau entwickelte sich in den drei Landesteilen unterschiedlich. Außerdem
sind innerhalb des bayerischen, hessischen bzw. thüringischen Teils des Biosphärenreservats
die Ökobetriebe z.T. in Abhängigkeit der standörtlichen Voraussetzungen
und der Betriebsgröße heterogen verteilt.
Insgesamt entwickelt sich der Ökolandbau innerhalb wie außerhalb des
Biosphärenreservats stark abhängig von der jeweiligen staatlichen Förderung.
Die ökologische Landbewirtschaftung wird in Bayern
als KULAP-Maßnahme gefördert. Nach der Agrarstrukturerhebung (2003) wurden im
bayerischen Teil des Biosphärenreservats von 24 Betrieben insgesamt 767 ha nach
den EU-Richtlinien ökologisch bewirtschaftet. Der Umfang an ökologisch genutzter
Fläche stieg bis zum Jahre 2005 geringfügig an und verteilte sich nur noch auf
18 Betriebe (s.
Tab. 16). Im Jahr 2003 wirtschafteten
in den Gemeinden des Biosphärenreservats nur 2,5 % der Betriebe ökologisch,
das ist 1 % weniger als im bayerischen Durchschnitt. Die im Biosphärenreservat
ökologisch bewirtschaftete Fläche von 3,8 % liegt im bayerischen Durchschnitt.
Das neue KULAP ab 2007 bringt Kürzungen der finanziellen Förderung des ökologischen
Landbaus. Bei gleichbleibenden Förderbedingungen reduziert sich die Förderung
von 255 € / ha auf 190 € / ha. Ferner wurde die Maximalförderung pro Betrieb auf
35.000 € beschränkt. Trotz des verminderten Fördersatzes erhalten die bayerischen
Landwirte noch immer im bundesdeutschen Vergleich den höchsten Fördersatz.
im bayerische Teil des Biosphärenreservats
2,5 % der Betriebe ökologisch bewirtschaftet
In
Hessen wird der ökologische Landbau seit 1996 im Rahmen des
HEKUL gefördert. Die Höhe der Beihilfe betrug bis Ende 2006 einheitlich 190 €
/ ha und Jahr. Mit der Programmeinführung stand den Betrieben vom gleichen Zeitpunkt
an bis Ende 2006 alternativ auch die Beteiligung am HEKUL-Programmteil Grünlandextensivierung
offen. Die Mehrzahl der für die Förderung in Frage kommenden Haupterwerbsbetriebe,
die zu 95 % Milchproduktion betrieben, beteiligte sich am letztgenannten
Programmteil. Nebenerwerbsbetriebe mit hohen Grünlandanteilen, aber ohne Milchviehhaltung
hingegen übernahmen die Verpflichtungen des ökologischen Landbaus. Die Einführung
der EU-Tierhaltungsrichtlinie ab1999 war dann aber für viele insbesondere kleinere
Betriebe der Anlass, die Verträge nicht zu verlängern, sondern nach einem Jahr
konventioneller Bewirtschaftung in das Grünlandextensivierungsprogramm zu wechseln.
Außerdem sind die Kosten für Kontrolle, Zertifizierung und zusätzliche
Anforderungen, wie z. B. das Verbot, konventionelle Futtermittel einzusetzen,
nur ausgleichbar, wenn zusätzlich zu den Flächenprämien auch wirklich höhere Produktpreise
erzielt werden können.
in Hessen durch attraktives
Angebot des HEKUL-Programmteils Grünlandextensivierung nur vergleichsweise geringe
Übernahme der Verpflichtungen des Ökolandbaus
Heute ist im hessischen Teil des Biosphärenreservats der Anteil
der Ökobetriebe in Gemeinden mit hohem Grünlandanteil am höchsten. Die fünf Gemeinden
mit einem Grünlandanteil von über 80 % sind gleichzeitig die Gemeinden mit
dem höchsten Flächenanteil unter ökologischer Bewirtschaftung (z. B. Gemeinde
Tann mit 16,3 %, Gemeinde Ehrenberg mit 56 % Flächenanteil unter ökologischer
Bewirtschaftung). Ökobetriebe gibt es aber mit Ausnahme von Schenklengsfeld in
allen hessischen Gemeinden des Biosphärenreservats. Mindestens 12,9 % der
landwirtschaftlichen Fläche wird ökologisch bewirtschaftet und damit deutlich
mehr als im hessischen Landesdurchschnitt („mindestens“ deshalb, weil über die
Statistik nur die Flächen erfasst werden, für die auch Prämien gezahlt werden).
Erweiterungsflächen von Ökobetrieben, die seit zwei Jahren nicht mehr durch HEKUL
gefördert werden, erscheinen in der Statistik nicht. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen
lässt sich auch der zwischen 2003 und 2005 in der Statistik erfasste Rückgang
von Flächen unter ökologischer Bewirtschaftung nicht eindeutig interpretieren
(s.
Tab. 16). In den Jahren 2006 und 2007 haben weitere 20 Betriebe auf das ökologische
Anbauverfahren umgestellt. Etwa die gleiche Anzahl, meist kleinerer Nebenerwerbsbetriebe,
gaben die Landbewirtschaftung auf.
Das Land Hessen bietet mit dem HEKUL-Nachfolgeprogramm HIAP
auch künftig eine Programmvariante „Ökolandbau“ an. Die Förderbedingungen bleiben
unverändert, allerdings sinkt der Flächenbeitrag von ehemals 190 € / ha auf 160
€ / ha.
Anteil der Ökobetriebe in
Gemeinden mit hohem Grünlandanteil am höchsten
Die ökologische Wirtschaftsweise wird in Thüringen
seit 1992 mittels einer Flächenprämie finanziell gefördert, zunächst im Rahmen
des EU-Extensivierungsprogramms und ab 1994 als Maßnahme A1 des thüringischen
KULAP. Mit der zunehmenden Inanspruchnahme des KULAP-Programmteils ist auch dessen
Förderumfang in den letzten Jahren ständig gestiegen.
Neben der Flächenförderung erfolgt
die Förderung des ökologischen Landbaus auch über andere Maßnahmen. In 2005 wurden
im Bereich landwirtschaftlicher Erzeugerbetriebe in ganz Thüringen 232 Betriebe
mit insgesamt 33.288 ha Fläche registriert. Davon waren 27.729 ha Ökofläche. Der
Anteil der Ökofläche an der landwirtschaftlich genutzten Fläche Thüringens lag
insgesamt bei 3,5 %. Hinsichtlich der regionalen Verteilung der Ökofläche
und Betriebe existieren in Thüringen erhebliche regionale Unterschiede.
Im Thüringer Teil der Rhön existierten
2003 13 landwirtschaftliche Betriebe (3,8 % der Betriebe), die entsprechend
der EG-Öko-Verordnung 4.616 ha Fläche bewirtschafteten. Der Grünlandanteil an
der Öko-Fläche lagt mit ca. 68 % noch über dem Wert von Thüringen (s. Tab. 15).
im thüringischen Teil ebenfalls
hoher Anteil der Grünlandfläche an der Öko-Fläche
| |
Alle Betriebe
BR- thüringischer Teil
|
Öko-Betriebe
BR- thüringischer Teil
|
Anteil
(in %)
|
|
Betriebe
|
338
|
13
|
3,8
|
|
Arbeitskräfte in Personen
|
1.345
|
94
|
7,0
|
|
Arbeitskräfte in AKE
|
880
|
67
|
7,6
|
|
LF in ha
|
39.341
|
4.616
|
11,7
|
|
Ackerland
|
16.171
|
1.465
|
9,1
|
|
Grünland
|
23.153
|
3.150
|
13,6
|
|
Rinder
|
29.529
|
3.813
|
12,9
|
|
Milchkühe
|
10.101
|
908
|
9,0
|
|
Ammen- und Mutterkühe
|
3.089
|
758
|
24,5
|
|
Schafe
|
21.870
|
1.971
|
9,0
|
|
Schweine
|
4.524
|
k.A.*
|
k.A.
|
*Zahlenwert unbekannt oder
datenschutzrechtlich gesperrt.
Tab. 16:
Ökobetriebe und ökologisch bewirtschaftete Flächen
| |
LF unter
Ökolandbau (ha)
|
Öko-Betriebe
(Anzahl)
|
%-Anteile in 2003
(ca.-Werte)
|
|
2003
|
2005
|
2003
|
2005*
|
Betriebe
|
Fläche
|
|
BR - bayerischer Teil2)
|
767
|
818
|
24
|
18
|
2,5
|
3,8
|
|
Land Bayern1)
|
127.151
|
142.696
|
5.522
|
5.972
|
3,5
|
3,9
|
|
BR - hessischer Teil3)
|
5.512
|
5.382
|
206
|
185
|
12,0
|
12,9
|
|
Land Hessen1)
|
56.578
|
57.904
|
1.704
|
1.711
|
6,1
|
7,4
|
|
BR – thüringischer Teil
|
4.6164)
|
k.D.5)
|
13
|
k.D.
|
3,8
|
11,7
|
|
Land Thüringen1)
|
26.659
|
27.729
|
2346)
|
2326)
|
4,5
|
3,5
|
|
Deutschland1)
|
734.027
|
807.406
|
20.367
|
22.032
|
4,3
|
4,3
|
LF = Landwirtschaftlich genutzte Fläche
1) Daten der ZMP
[iii]
2) Bayerisches Landesamt für Statistik
3) Agrarantragstellung Landkreis Fulda 2004
4) TLS (Agrarstrukturerhebung-Sonderauswertung), Betriebe
mit ökologischem Landbau und gesamte Fläche dieser Öko-Betriebe
5) Aus der Erhebung von 2005 können keine Teilgebiete ausgewertet
werden, da nur repräsentative Erhebung stattgefunden hat.
6) Nur Landbewirtschafter, ohne Vermarktungsbetriebe
Daten zu den Gebietsteilen des Biosphärenreservats beruhen auf unterschiedlichen
Statistiken. Daraus ergeben sich Unterschiede in der Erhebungsmethode, die bei
der Interpretation der Daten zu berücksichtigen
sind.
Im hessischen Teil des Biosphärenreservats deutlich mehr
Ökobetriebe als im Landesdurchschnitt,
im thüringischen Teil deutlich mehr ökologisch bewirtschaftete Fläche
als im Landesdurchschnitt,
im bayerischen Teil Situation mit dem Landesdurchschnitt
vergleichbar
Ein Beispiel
Seit 1991 bewirtschaften die Landschaftspflege-Agrarhöfe
2.650 ha nach den Richtlinien des ökologischen Landbaues. Das heißt artgerechte
Tierhaltung und vollständiger Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.
Im Bauernladen der Agrarhöfe werden neben den selbst hergestellten Produkten vorwiegend
Waren aus der Region angeboten.
Bis zum 30. Juni 1990 wurde im thüringischen Teil des Biosphärenreservats
eine landwirtschaftliche Fläche von 3.700 ha von einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft
(LPG) Pflanzenproduktion und einer LPG Tierproduktion bewirtschaftet. Die LPG
Pflanzenproduktion hielt auch 1.656 Schafe, die LPG Tierproduktion besaß 4.500
Rinder, davon 2.100 Milchkühe. Im Juli 1990 wurden Feld- und Viehwirtschaft der
beiden LPG zusammengeführt, und es wurde gleichzeitig eine Teilung des Betriebs
in die beiden kleineren LPG Kaltensundheim und Reichenhausen vorgenommen. Fortan
funktionierten die LPG auf der Grundlage der freien Entscheidung ihrer Genossenschaftsmitglieder.
1991 beschlossen die Genossenschaftsmitglieder der LPG Kaltensundheim die Umwandlung
der LPG in die Landschaftspflege-Agrarhöfe Kaltensundheim / Rhön GmbH & Co.
KG.
Im Dezember 1992 gründete die Landschaftspflege-Agrarhöfe Kaltensundheim
/ Rhön GmbH & Co. KG zwei Tochterunternehmen und differenzierte sich damit
in beispielhafter Weise:
- die Handels- und Dienstleistungsgesellschaft (HDK) mbH Kaltensundheim mit
15 Arbeitskräften und 4 Auszubildenden, einem Landmaschinen-Handel, einer Werkstatt
für Landmaschinen und KfZ und einer Tankstelle und
- die Kaltensundheimer Öko-Landhöfe GmbH & Co. Landwirtschafts KG mit 510
ha Fläche, ca. 400 Rinder, davon 182 Mutterkühe, die von 3 Arbeitskräften bewirtschaftet
werden.
Die Landschaftspflege-Agrarhöfe Kaltensundheim / Rhön GmbH &
Co. KG. betreibt seit 1991 eine umweltschonende landschaftspflegende extensive
Landbewirtschaftung. Sie wirtschaftet nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus
und ist als Unternehmen Mitglied der Verbände GÄA und Bioland.
Die Geschichte der Agrarhöfe führte zu einem Öko-Großbetrieb,
der sich deutlich von der bis dahin insbesondere in den westlichen Bundesländern
üblichen Struktur von Betrieben des ökologischen Landbaus unterscheidet. Der Hauptbetrieb
bewirtschaftet 2.472 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, hält 1.580 Rinder (davon
750 Kühe) und beschäftigt heute 48 Arbeitskräfte und 7 Auszubildende.
Aus zwei LPG werden die Landschaftspfege-
Agrarhöfe Kaltensundheim.
Tab. 17: Entwicklung ausgewählter Produktionsindikatoren
[iv]
|
Produktionsindikator
|
1990
|
1998
|
2004
|
|
Getreide [dt / ha]
|
44,0
|
29,5*
|
28,6
|
|
Tierbesatz [GVE / ha LF]
|
0,73
|
0,72
|
0,63
|
|
Rinder [Anzahl]
|
2.826
|
2.260
|
1.759
|
|
davon Kühe [Anzahl]
|
1.326
|
979
|
813
|
|
Schafe [Anzahl]
|
1.000
|
1.200
|
1.510
|
|
Milch [kg / Kuh]
|
4.860
|
6.698
|
7.724
|
* 1994
Die Umstellung auf den ökologischen Landbau war mit einem Rückgang
des Getreideertrages um ein Drittel verbunden. Kennzeichnend ist ein geringer,
rückläufiger Tierbesatz, insbesondere in der Milchviehhaltung. Demgegenüber ist
der Bestand an Schafen deutlich ausgeweitet worden, um die Pflege der Kalkmagerrasen
anspruchsgerecht gewährleisten zu können. Hauptprodukt der Agrarhöfe ist Bio-Milch
(s. Tab. 17). Weitere wichtige Betriebszweige sind die Rinderaufzucht, die Schafhaltung,
die Forellenzucht, die Getreidelagerung und -aufbereitung, die Feldwirtschaft
sowie die Energieerzeugung aus Biomasse.
Die Milchkühe werden in Boxenlaufställen gehalten, in welchen
eine sehr gute artgerechte Haltung und Fütterung gewährleistet sind. Alle Kühe
und Jungrinder gehen in den Monaten April bis Oktober auf die Weide.
Eine gut entwickelte landwirtschaftliche
Produktion benötigt dringend eine sinnvolle Vermarktung. Für die Vermarktung
weiterer wichtiger Produkte wie Getreide, Schlachtvieh, Fisch u.a.m. haben sieben
hessische Familienbetriebe und der Kaltensundheimer Agrarbetrieb einen Erzeugerzusammenschluss
gegründet, die ÖLV Rhönhöfe ökologische Lebensmittel
GmbH & Co. Vermarktungs KG Kaltensundheim mit 11 Arbeitskräften (Milchdirektvermarktung
und Bauernladen).
Beispiel
für eine gutes Zusammenspiel von landwirtschaftlicher Produktion, Vermarktung
und Entwicklung des ländlichen Raumes
Bewertung
Im bayerischen und hessischen Teil des Biosphärenreservats
leisten die Kulturlandschaftsprogramme und deren Nachfolgeprogramme einen entscheidenden
Beitrag zur umweltverträglichen Landwirtschaft. Im thüringischen Teil waren 2004
/ 2005 83 % des Ackerlands und 98,4 % des Grünlands im KULAP gebunden.
Die starke Nutzung der Kulturlandschaftsprogramme ist einerseits positiv. Damit
werden zielgerichtet Landesmittel in die Rhön geleitet, um die schützenswerten
Biotope erhalten zu können. Andererseits birgt die starke Abhängigkeit von diesen
Programmen auch erhebliche Risiken.
Die Vertragsnaturschutzprogramme spielen mit Ausnahme des bayerischen Teils gegenüber
den Kulturlandschaftsprogrammen flächenmäßig eine deutlich geringere Rolle.
Starke Inanspruchnahme der
Kulturlandschaftspro-
gramme ist positiv, birgt aber auch Risiken, wenn Zukunft dieser Programme nicht
gesichert ist.
Gefährdung schützenswerter Vegetationsbestände bei Kürzung
der Agrarumwelt-
programme:
Kap. C8.2.1
Eine umweltgerechte, insbesondere anerkannt ökologische
Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Rhön ist erklärtes
Ziel des Biosphärenreservats. Daher ist es positiv zu werten, dass heute im hessischen
und thüringischen Teil des Biosphärenreservats ein höherer Anteil der Betriebe
ökologisch wirtschaftet bzw. ein größerer Flächenanteil nach den Regeln des ökologischen
Landbaus bewirtschaftet wird als im Durchschnitt der jeweiligen Länder und des
Bundes. Im bayerischen Teil des Biosphärenreservats bleibt die Entwicklung dagegen
etwas hinter der des Lands zurück.
hoher Anteil an Ökobetrieben
insbesondere im hessischen und thüringischen Teil des Biosphärenreservats
Der Vorsprung der Rhön lässt sich
in erheblichem Umfang mit den naturräumlichen Produktionsbedingungen im Biosphärenreservat
begründen. Der hohe Grünlandanteil in vielen Gemeinden und Betrieben ist eine
günstige Voraussetzung für extensive und ökologische Bewirtschaftung. Dies wird
auch darin deutlich, dass Biosphärenreservatsgemeinden, die in den Ackergebieten
liegen, mit ihrem Anteil an ökologisch bewirtschafteter Fläche z. T. deutlich
unter dem jeweiligen Landesschnitt liegen, bzw. dort keine Ökobetriebe angesiedelt
sind. Vergleicht man die Rhön mit anderen deutschen Grünlandgebieten im Mittelgebirgs-
oder Gebirgsraum außerhalb von Biosphärenreservaten (z. B. deutscher Alpenraum)
liegen die Anteile des Ökolandbaus durchaus in einer ähnlichen Größenordnung.
[v]
Wie die extensive Bewirtschaftung
ist auch die ökologische Landwirtschaft in erheblichem Maße von der Fortführung
der Kulturlandschaftsprogramme abhängig, innerhalb derer die Förderung erfolgt.
Günstige Voraussetzungen
für ökologische Bewirtschaftung werden genutzt.
Die Konsequenzen der Agrarreform für die Landnutzung
im Biosphärenreservat lassen sich derzeit im Detail noch nicht abschätzen. Grundsätzlich
unterstützt die Reform – durchaus im Sinne des Biosphärenreservats – die Aufrechterhaltung
der landwirtschaftlichen Nutzung. Inwieweit eine ggf. zunehmende Flächennachfrage
die künftige Bewirtschaftung verändern wird, ist nicht
absehbar.
Aktivitäten und Handlungsbedarf
Das Biosphärenreservat hat eine
umweltgerechte landwirtschaftliche Bewirtschaftung in den letzten Jahren insbesondere
auf drei Wegen gefördert:
- über eine aktive Bekanntmachung der Fördermöglichkeiten,
- über Informationsveranstaltungen und Beratungen zu Ökolandbau und
- über Anregungen zur Produktvermarktung.
Die aktive Bewerbung einer Teilnahme
der Rhön-Landwirte an den Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogrammen
sowie den Programmen zum Ökolandbau hat dem Biosphärenreservat anfänglich einen
Vorsprung vor Gebieten außerhalb des Biosphärenreservats verschafft. Mit dem höheren
Bekanntheitsgrad der Fördermöglichkeiten in ganz Deutschland hat sich dieser Vorsprung
jedoch verringert.
Mit dem bundesweiten Rückgang der
Förderung des Ökolandbaus und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
wird auch im Biosphärenreservat Rhön das Risiko steigen, dass Landwirte aus den
Programmen aussteigen, da der mit der ökologischen Bewirtschaftung verbundene
Mehraufwand finanziell nicht mehr ausgeglichen werden kann. Es ist zu erwarten,
dass die Flächen, die insbesondere von kleineren Betrieben unter diesen verschärften
Rahmenbedingungen aufgegeben werden, von anderen Betrieben übernommen werden.
Ob diese jedoch die ökologische Bewirtschaftung fortsetzen, bleibt abzuwarten.
Eine Studie zur Regionalvermarktung
in deutschen Biosphärenreservaten hat ergeben, dass der ökologische Landbau nur
in Verbindung mit der Regionalvermarktung die Chance hat, dem durch Billigimporte
von Öko-Produkten verursachten Preisdruck zu entrinnen.
[vi]
Zusammenarbeit von Landwirten
und Ausweitung der Regionalvermarktung ökologisch erzeugter Lebensmittel sind
wichtige Hebel, um den Ökolandbau im Biosphärenreservat zu halten bzw. auszuweiten.
Eine Erhaltung des Anteils ökologisch bewirtschafteter
Flächen in den Grünlandgebieten und eine Ausweitung dieser Bewirtschaftungsart
in anderen Gebieten des Biosphärenreservats sind daher nur durch verstärkte Zusammenarbeit
zwischen Landwirten in Weidegemeinschaften und zusammen mit Verarbeitern und Vermarktern
von Biofleisch zu sichern.
erfolgreiche Projekte regionaler
Vermarktung:
Eine Gruppe von neun ökologisch wirtschaftenden Landwirten
hat sich 1998 in dem Verein „Rhöner Biosphärenrind“ zusammengeschlossen, um Qualitätsrindfleisch
an eine regionale Handelskette zu vermarkten. Mittlerweile sind 54 Landwirte beteiligt.
Der Umfang dieser Geschäftsbeziehung beträgt ca. 1.000 Tiere jährlich, für die
ein Aufpreis von ca. 200 bis 250 € pro Tier gezahlt wird. Ab 2007 fördert der
Landkreis Fulda eine Vermarktung von ökologisch erzeugtem Qualitätsrindfleisch
durch ein eigenes Förderprogramm.
Gleichzeitig mit der Anerkennung des Biosphärenreservats hatte sich der Zusammenschluss
„Rhönhöfe“ gegründet. Dieser Zusammenschluss hessischer Ökobetriebe im Landkreis
Fulda mit den Agrarhöfen in Kaltensundheim arbeitet noch heute sehr intensiv zusammen,
insbesondere im Bereich Futtermittel und Getreidevermarktung.
„Rhöner Biosphärenrind“ und „Rhönhöfe“
„Rhönhöfe“
s.o.
Das seit 1996 aufgebaute Netzwerk zwischen Partnerbetrieben
(dies waren ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe, einige gastronomische
Betriebe, Direktvermarkter und Landschaftsführer) wurde teilweise in die seit
2002 etablierte „Dachmarke“ übertragen. Aufgrund des geänderten Regionalbezugs
(anstatt Biosphärenreservat gilt die Abgrenzung der Landkreise insgesamt) und
geänderter Teilnahmebedingungen haben sich die Ökobetriebe bisher aber kaum der
Dachmarke angeschlossen.
Darüber hinaus werden im Biosphärenreservat
derzeit zwei Großprojekte zur Umsetzung einer extensiven und umweltverträglichen
Landwirtschaft gestartet.
Dies ist zum einen das von der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt geförderte Projekt „Grünlandschutz und Landschaftsentwicklung
durch großflächige Beweidung im Biosphärenreservat Rhön“, im Rahmen dessen exemplarisch
verschiedene Formen der extensiven, teilweise ganzjährigen Beweidung erprobt werden
sollen.
Zum anderen soll mit der Umsetzung
des Naturschutzgroßprojekts „Thüringer Rhönhutungen“ im Thüringer Teil des Biosphärenreservats
in den Landkreisen Wartburgkreis und Schmalkalden-Meiningen beispielhaft die Landnutzung
mit regionalen sowie lokalen Biosphärenreservatszielen in Einklang gebracht werden.
Projekt „Grünlandschutz und Landschaftsentwicklung
durch großflächige Beweidung im Biosphärenreservat
Rhön“:
Kap. C7.1
Thüringer Rhönhutungen
Ein Beispiel
Ziel des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
vom Thüringischen Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und
von den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis geförderten Projekts
ist der Schutz, der weitere Biotopverbund sowie die Pflege und Entwicklung der
charakteristischen Biotoptypen der Vorderrhön. Dazu zählen insbesondere Trockenrasen,
großflächige Basalt-, Röt- und Kalk-Magerrasen, Wacholderheiden, Steintriften,
Kalkscherbenäcker und Kalk-Flachmoore. In kleineren Bereichen finden sich thermophile
Buchen-, Kiefern- und Eibenwälder.
Projektträger ist der Landschaftspflegeverband „Biosphärenreservat Thüringische
Rhön e.V.“.
Foto: Kallenbach,
© bayerische Verwaltungsstelle
Das 13.650 ha große Projektgebiet befindet sich komplett
im Biosphärenreservat Rhön. Es beinhaltet das größte kolline bis submontane Magerrasengebiet
Deutschlands mit sehr langen z. T. noch intakten Triftverbindungen und umfasst
den größten Teil der Kalkmagerrasen der thüringischen Vorderrhön. Die einzelnen
Magerrasen liegen dabei in einem sehr engen Biotopverbund und zeichnen sich durch
bemerkenswerte Flächengrößen von ca. 50 bis 300 ha aus (z. B. Hohe Geba-Südhang
mit über 300 ha).
Der Fortbestand der Flächen ist seit Anfang der 1990er Jahre wegen der nachlassenden
Nutzung zunehmend durch Verbuschung gefährdet. Nach 1989 ging aufgrund der veränderten
Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Unternehmen der Schafestand zurück.
Dadurch nahmen Herdenanzahl und Beweidungsflexibilität ab. Zusätzlich führte ein
drastischer Rückgang der Rinderbestände dazu, dass die Hüteschäferei auf Flächen
mit höherem Futterwert ausweichen konnte.
Dies führt dazu, dass sich der typische Charakter der offenlandgeprägten Vorderrhön
verändert und wertvolle Standorte und Lebensräume für z. T. stark gefährdete Tier-
und Pflanzenarten verloren gehen. Die bisherige Erhaltung der traditionellen Bewirtschaftung
der Kalk-Magerweiden ist im Wesentlichen dem thüringischen KULAP zu verdanken.
In einer ersten Förderphase (2002 bis 2005) wurden naturschutzfachliche Ziele
präzisiert und die Situation der schafhaltenden Betriebe analysiert, um die Auswirkungen
der geplanten Maßnahmen besser abschätzen zu können. In der zweiten Förderphase
werden gefährdete Flächen in den Kerngebieten (ca. 3.500 ha) überwiegend durch
Entbuschung wieder hergestellt und durch den Bau eines Schafstalls und Herdenerweiterungen
die Rahmenbedingungen für die Pflegeschäferei verbessert. Ferner sind administrative
Maßnahmen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit geplant.
Im Überblick
Die Kulturlandschaftsprogramme und Vertragsnaturschutzprogramme
der Länder unterstützen gezielt eine umweltgerechte Landwirtschaft im Biosphärenreservat.
Auch ab 2007 wird in Hessen, nun im Rahmen des HIAP (Hessisches
Integriertes Argraumweltprogramm), die Wirtschaftsweise des ökologischen Landbaus
gefördert. Ein neuen Programmteil Grünlandextensivierung, der die Gesamtgrünlandflächen
eines Betriebs einbezieht, wird nicht mehr angeboten. Einzelflächen, deren Bewirtschaftung
aus naturschutzfachlicher Sicht eingeschränkt, geändert oder beibehalten werden
soll, können zukünftig aber auch im Rahmen HIAP gefördert werden können.
Das bayerische KULAP wurde mit Beginn der neuen Förderperiode 2007 umstrukturiert
und in vielen Teilen finanziell gekürzt.
Positiv stellt sich die Situation in Thüringen dar. 2004 / 2005 waren 83 %
des Ackerlands und 98,4 % des Grünlands im KULAP gebunden. Für die sich daran
anschließende Förderperiode bis 2013 ist mit dem KULAP 2007 ein Förderprogramm
erarbeitet, das dem standort- und situationsangepassten Handlungsbedarf in Thüringen
sehr detailliert entspricht.
Förderung einer umweltverträglichen Landwirtschaft durch
Kulturlandschafts-
programme und Vertragsnaturschutz-
programme der Länder
in Hessen und Bayern Agrarumweltprogramme für die neue
Förderperiode gekürzt, in Thüringen günstige Perspektiven
Die Vertragsnaturschutzprogramme spielen im Vergleich
zum KUALP flächenmäßig eine deutlich geringere Rolle. Im hessischen HELP waren
2003 4,1 % der landwirtschaftlichen Fläche gebunden. Im VNP Bayern wurden
2005 im bayerischen Teil des Biosphärenreservats ca. 12 % der landwirtschaftlich
genutzten Fläche gefördert. Mit In-Kraft-Treten der Förderrichtlinie NALAP in
Thüringen am 01.01.2005 sind landwirtschaftliche Unternehmen von der Förderung
ausgeschlossen.
Im Wesentlichen unabhängig von der Umweltverträglichkeit
der Bewirtschaftung erhalten die Landwirte Direktzahlungen bzw. Förderungen aus
der EU-Ausgleichsregelung für Ackerland und Grünland (Agrarreform) sowie aus
der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Diese Zahlungen verfolgen primär
das Ziel, eine flächenhafte landwirtschaftliche Nutzung aufrechtzuerhalten.
Förderung der Aufrechterhaltung
einer flächenhaften landwirtschaftlichen Nutzung durch Agrarreform und Ausgleichsregelung
Mit der 2003 beschlossenen EU-Agrarreform wurde der
Übergang von der Produktstützung zur flächenbezogenen Direktzahlung eingeleitet.
Die Landwirte erhalten künftig staatliche Unterstützung für die Flächen, die sie
bewirtschaften, und die ökologischen Leistungen, die sie erbringen. Die Agrarreform
wird fördern, dass im Biosphärenreservat die flächendeckende Landnutzung aufrecht
erhalten bleibt. Im Detail lassen sich die Auswirkungen aber heute noch nicht
abschätzen.
Auswirkungen der Agrarreform
für das Biosphärenreservat heute noch nicht abschätzbar
Die Förderkulisse der Ausgleichszulage für benachteiligte
Gebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ umspannt derzeit das gesamte Biosphärenreservat, so dass alle
landwirtschaftlichen Betriebe grundsätzlich förderfähig sind. Ende dieses Jahrzehnts
wird es allerdings eine von der EU vorgegebene, generelle Überarbeitung der Gebietskulisse
in Deutschland geben.
gesamtes Biosphärenreservat
derzeit noch in der Förderkulisse der Ausgleichsregelung für benachteiligte Gebiete
Im hessischen und thüringischen Teil des Biosphärenreservats
liegen der Anteil der Ökobetriebe und der Anteil der ökologisch bewirtschafteten
Fläche über dem Schnitt der jeweiligen Länder, im bayerischen Teil leicht darunter.
Die insgesamt starke Position des Ökolandbaus im Biosphärenreservat lässt sich in
erheblichem Umfang mit den naturräumlichen Produktionsbedingungen begründen. Der
hohe Grünlandanteil in vielen Gemeinden und Betrieben ist eine günstige Voraussetzung
für extensive und ökologische Bewirtschaftung.
Die Zukunft des Ökolandbaus im Biosphärenreservat wird erheblich von den künftigen
Förderbedingungen in den Kulturlandschaftsprogrammen abhängen.
starker Ökolandbau
[ii] Sonderauswertung
des TLS, 2006
[iii] ZMP
(Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft): http://www.zmp.de/oekomarkt/strukturdaten.asp
(Abruf: 25.11.2006)
[iv] Landschaftspflege-Agrarhöfe
Kaltensundheim/Rhön GmbH & Co. KG
[v] Schönthaler
K., Marzelli S., von Andrian-Werburg S., Schwarz C., Stalze C. 2005: Die Veränderungen
im deutschen Alpenraum dokumentieren – Beiträge zu einem Zustandsbericht für das
deutsche Alpenkonventionsgebiet. Erarbeitet im Rahmen des UBA F+E-Vorhabens 203
13 225 „Erarbeitung eines Umweltqualitätszielberichts für das Gebiet der Alpenkonvention
auf ökosystemarer Grundlage und gemäß den Erfordernissen der Konvention. Unveröffentlicht.
[vi] Kuhlmann
A. 2003: Regionalvermarktung in den deutschen Biosphärenreservaten. F+E-Vorhaben
Bundesamt für Naturschutz. Unveröffentlicht. Institut für ländliche Strukturforschung,
Frankfurt.