A3 Das Biosphärenreservat Rhön
Im Jahr 1991 wurde die Rhön von der UNESCO als Biosphärenreservat
anerkannt. Es liegt in der Mitte Deutschlands und umfasst Teile der Bundesländer
Bayern, Hessen und Thüringen. Von den insgesamt 185.262 ha Größe entfallen heute
- auf Bayern 72.802 ha (39,3 %),
- auf Hessen 63.564 ha (34,3 %) und
- auf Thüringen 48.896 ha (26,4 %).
Über die Ländergrenzen hinweg ist die Rhön ein ländlich strukturierter
Raum mit geringer Wirtschaftskraft und Schwächen in der Erwerbsstruktur. Die infrastrukturellen
und administrativen Unterschiede in den drei Teilen des Biosphärenreservats gehen
auf die seit Jahrhunderten bestehenden separaten Verwaltungseinheiten zurück.
Insbesondere die Durchtrennung der Rhön durch den „Eisernen Vorhang" beeinflusste
die sozioökonomischen Verhältnisse des Raums.
Die Rhön ist Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum von Menschen.
Insbesondere Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Gewerbe und Fremdenverkehr
machen vielfältige Ansprüche an die Landschaft geltend. Gleichzeitig ist die Rhön
aber auch Rückzugsgebiet für viele, auch bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Neben natürlichen bzw. naturnahen Ökosystemtypen, die noch in
kleinflächigen Resten erhalten sind, nehmen Grünland und Ackerflächen vergleichsweise
geringer Bewirtschaftungsintensität weite Teile der Rhön ein. Die Rhön ist eine
offene Kulturlandschaft mit einem für Mittelgebirge geringen Waldanteil. Mit ihren
traditionellen Nutzungsformen repräsentiert sie heute eine Landschaft von großer
kulturhistorischer und landschaftsgeschichtlicher Bedeutung.
länderübergreifendes Biosphärenreservat:
- Bayern 39,3 %
- Hessen 34,3 %
- Thüringen 26,4 %
Nutzungsverteilung in der Rhön:
Kap.
C7.1, Abb. 90
Da sich die drei Länder Bayern, Hessen und Thüringen die Verantwortung
für das Biosphärenreservat Rhön teilen, wurde unmittelbar nach der Anerkennung
durch die UNESCO von 1991 bis 1995 gemeinsam mit den in der Rhön lebenden und
arbeitenden Menschen ein so genanntes „Rahmenkonzept“ als Leitbild für das Biosphärenreservat
Rhön erstellt.
[i] Unter der Einbindung aller Kommunen, Landkreise, Fachverwaltungen
und gesellschaftlichen Gruppen in der Region wurden Vorstellungen zur weiteren
Entwicklung der Rhön im Konsens erarbeitet und abgestimmt.
Das Leitbild hat zwar keine rechtliche Verbindlichkeit, doch
sind alle in der Region - jeder im Rahmen seiner Zuständigkeit und Möglichkeit - dazu aufgerufen und ermuntert,
die Inhalte des Rahmenkonzepts schrittweise umzusetzen. Um diese Prozesse zu unterstützen,
zu koordinieren und zu begleiten, wurde in jedem der drei Teile eine Biosphärenreservatsverwaltung
eingesetzt.
Rahmenkonzept für das Biosphärenreservat:
Leitbilder zur Entwicklung der Region
Als übergeordnetes Ziel des Biosphärenreservats gilt
die Erhaltung der offenen Kulturlandschaft mit ihren Lebensräumen und gleichzeitig
deren dauerhaft-umweltgerechte Nutzung. Es sollen Wirtschaftsformen besonders
gefördert werden, die sich durch Umweltverträglichkeit und Schonung der Ressourcen
auszeichnen. Dies betrifft alle Wirtschaftsbereiche gleichermaßen, insbesondere
aber die Land- und Forstwirtschaft, ferner die Siedlungsentwicklung sowie Verkehrs-
und Tourismusinfrastruktur, welche die Landschaft besonders prägen. Die Vernetzung
dieser Wirtschaftsbereiche soll zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung beitragen
und Arbeitsplätze im ländlichen Raum erhalten und schaffen.
Nachhaltige Entwicklung als Leitbild für das Biosphärenreservat
Rhön
Das im Rahmenkonzept verankerte Leitbild vereint viele unterschiedliche
Zielvorstellungen und Blickwinkel. Sie lassen sich nicht alle auf ein und derselben
Fläche verwirklichen. Daher wird die Rhön – wie alle Biosphärenreservate - in
eine Kern-, Pflege- und Entwicklungszone aufgeteilt (s. Abb. 2).
Die Zonen unterscheiden sich nicht in ihrer Bedeutung oder Wertigkeit. Die Zonierung
bedeutet lediglich, dass Teilräume innerhalb des Biosphärenreservats
unterschiedliche Funktionen wahrnehmen sollen und dementsprechend mit unterschiedlichen
Zielen belegt
wurden.
Zonierungskonzept:
verschiedene Ziele -
verschiedene Zonen
Abb. 2: Zonierung gemäß Rahmenkonzept 1994
Schutz-, Pflege- und Entwicklungszone
Die Kernzone ist von direkter Nutzung unbeeinflusst und umschließt
vor allem naturnahe Laubwälder und Moore sowie Sukzessionsbereiche - das sind
ehemals genutzte Bereiche, die nun ihrer freien Entwicklung überlassen werden.
Im ganzen Biosphärenreservat gibt es keine Flächen mehr, die von menschlicher
Nutzung gänzlich unberührt sind. Die Kernzonen wurden in Bereichen ausgewiesen,
in denen künftig auf steuernde Eingriffe gänzlich verzichtet werden soll.
Der Flächenanteil der Kernzone beträgt ca. 2 %.
Kernzone:
Schutz der Dynamik natürlicher Prozesse
In der Rhön hängen die naturschutzfachliche Ausstattung und
Qualität des Gebiets untrennbar mit der menschlichen Nutzung zusammen. Daher liegt
ein deutlicher Schwerpunk für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Pflegezone.
Sie umschließt Bereiche, die durch menschliche Nutzung, insbesondere die traditionelle
Land- und Forstwirtschaft, in Jahrhunderten entstanden sind und deren Qualität
für den Naturschutz nur durch eine Weiterführung dieser Nutzungen gewährleistet
werden kann. Die Pflegezone dient darüber hinaus dem Schutz der Kernzone vor Beeinträchtigungen,
insbesondere von nutzungsbedingten Nähr- und Schadstoffeinträgen und Störungen.
Auf Grund des hohen Flächenanteils der Pflegezone wurde im Rahmenkonzept des Biosphärenreservats
- abweichend von der deutschlandweit üblichen Zonierung - die Pflegezone in die
Teilzonen A und B unterteilt.
Die Pflegezone A enthält die wertvollsten Bereiche der Rhön
hinsichtlich des Arten- und Biotopschutzes und hat die höchste Priorität bei der
Erhaltung und Förderung (Landschaftspflege). Sie enthält Lebensräume mit besonderer
Empfindlichkeit gegen Störungen. Daher ist auf weitere Erschließungsmaßnahmen
in diesen Bereichen zu verzichten und sind besucherlenkende Maßnahmen besonders
dringlich umzusetzen.
Die Pflegezone B umfasst ebenfalls wertvolle Kulturlandschaften. Jedoch haben
hier die Landwirtschaft und die forstliche Nutzung einen wesentlich stärkeren
Schwerpunkt. In diesen Gebieten kommt es daher auf die enge Zusammenarbeit von
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fremdenverkehr und anderen Nutzungen an, um Landnutzungsformen
zu entwickeln, die unter sich verändernden Rahmenbedingungen die Erhaltung der
Kulturlandschaft sicherstellen.
Der Flächenanteil der Pflegezone beträgt insgesamt ca. 40 %.
Pflegezone:
Erhaltung der biologischen Vielfalt
Die Entwicklungszone ist der für die wirtschaftliche Entwicklung
wichtigste Bereich des Biosphärenreservats. Hier liegen land- und forstwirtschaftliche
Produktionsflächen und befinden sich Siedlungen und Gewerbegebiete.
Der Flächenanteil der Entwicklungszone beträgt ca. 58 %.
Entwicklungszone:
Wirtschafts- und Ideenpotenzial für eine nachhaltige Entwicklung
Im Rahmenkonzept von 1994 war die in Tab. 1 dargestellte Zonierung des Biosphärenreservats in den drei Ländern vorgeschlagen
worden.
Tab. 1: Flächenanteile
der Zonen nach dem Vorschlag des Rahmenkonzept von 1994
| |
Bayern
|
Hessen
|
Thüringen
|
Gesamt
|
|
ha
|
%
|
ha
|
%
|
ha
|
%
|
ha
|
%
|
|
Kernzone
|
431
|
0,6
|
2.978
|
4,6
|
974
|
2,0
|
4.384
|
2,4
|
|
Pflegezone
gesamt
|
26.012
|
36,4
|
22.376
|
34,5
|
24.173
|
49,8
|
72.561
|
39,3
|
|
- Pflegezone A
|
7.345
|
10,3
|
4.095
|
6,3
|
4.360
|
8,9
|
15.799
|
8,5
|
|
- Pflegezone B
|
18.667
|
26,1
|
18.281
|
28,2
|
19.814
|
40,8
|
56.762
|
30,7
|
|
Entwicklungszone
|
39.510
|
55,3
|
39.483
|
60,9
|
23.396
|
48,2
|
102.389
|
55,4
|
|
TÜPl Wildflecken (nicht zoniert)
|
5.504
|
7,7
|
0
|
0,0
|
0
|
0,0
|
5.504
|
3,0
|
|
Gesamt
|
71.457
|
100,0
|
64.837
|
100,0
|
48.544
|
100,0
|
184.838
|
100,0
|
Quelle: GIS-Daten der gemeinsamen GIS-Zentrale der Biosphärenreservatsverwaltung
Durch Überarbeitungen und Anpassungen
haben sich seither Änderungen ergeben (s. Tab. 2). Für den Thüringer Teil sind diese vor allem auf die neue Biosphärenreservatsverordnung
zurückzuführen.
Tab. 2: Flächenanteile der Zonen aktuell
| |
Bayern
|
Hessen
|
Thüringen
|
Gesamt
|
|
ha
|
%
|
ha
|
%
|
ha
|
%
|
ha
|
%
|
|
Kernzone
|
383
|
0,5
|
2.432
|
3,8
|
762
|
1,6
|
3.577
|
1,9
|
|
Pflegezone
gesamt
|
25.247
|
34,7
|
21.142
|
33,3
|
4.491
|
9,2
|
50.880
|
27,5
|
|
- Pflegezone A
|
7.377
|
10,1
|
2.855
|
4,5
|
-
|
-
|
-
|
-
|
|
- Pflegezone B
|
17.870
|
24,6
|
18.287
|
28,8
|
-
|
-
|
-
|
-
|
|
Entwicklungszone
|
41.472
|
57,0
|
39.990
|
62,9
|
43.643
|
89,3
|
125.105
|
67,5
|
|
TÜPl Wildflecken (nicht zoniert)
|
5.700
|
7,8
|
|
|
|
|
5.700
|
3,1
|
|
Gesamt
|
72.802
|
100,0
|
63.564
|
100,0
|
48.896
|
100,0
|
185.262
|
100,0
|
Quelle: Bayern und Hessen: Stand Evaluierungsbericht 2003
[ii]; Thüringen: Stand Biosphärenreservatsverordnung 2006
[i] Grebe R. & Bauernschmitt G. 1995: Biosphärenreservat Rhön - Rahmenkonzept
für Schutz, Pflege und Entwicklung. Radebeul.
[ii] Bayerische, Hessische, Thüringer Verwaltungsstelle Biosphärenreservat
Rhön (Hrsg.) 2003: Bericht zur Überprüfung des UNESCO - Biosphärenreservats Rhön
Berichtszeitraum: 1991-2003.